Kategorie: Ratgeber

  • PV-Eigenverbrauch statt Einspeisung: Solarstrom in Graz selbst nutzen

    Eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach rechnet sich vor allem dann, wenn Sie möglichst viel vom erzeugten Strom selbst verbrauchen. Für überschüssigen Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie in der Regel deutlich weniger, als Sie für eine Kilowattstunde aus dem Netz bezahlen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie den PV-Eigenverbrauch in Ihrem Haus in Graz und Umgebung gezielt erhöhen, welche Technik dafür sinnvoll ist und warum die neuen Netztarife ab 2027 das Thema zusätzlich wichtig machen.

    PV-Eigenverbrauch statt Einspeisung: worum es geht

    Der Eigenverbrauchsanteil beschreibt, wie viel Prozent Ihres Solarstroms direkt im Haus genutzt werden. Der Rest fließt ins öffentliche Netz. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strom, den Sie sonst samt Energiepreis, Netzentgelten, Abgaben und Steuern einkaufen müssten. Eingespeister Strom wird dagegen nur mit dem Einspeisetarif Ihres Abnehmers vergütet, der sich je nach Vertrag und Marktlage ändert.

    Das Grundproblem kennt jeder PV-Besitzer: Die Anlage liefert mittags am meisten, viele Haushalte verbrauchen aber morgens und abends am meisten. Wer tagsüber außer Haus ist, speist daher oft einen großen Teil ein. Ziel ist also, Verbrauch in die sonnigen Stunden zu verschieben oder Energie für später zu speichern.

    Schritt 1: Verbrauch in die Mittagsstunden legen

    Die einfachste und günstigste Maßnahme kostet kaum etwas: Geräte mit großem Verbrauch laufen dann, wenn die Sonne scheint.

    • Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner mit Startzeitvorwahl auf die Mittagsstunden programmieren.
    • Warmwasser mit Heizstab oder Wärmepumpe bevorzugt tagsüber bereiten, sofern die Anlage das zulässt.
    • Poolpumpe, Bewässerung und Ladegeräte zeitgesteuert betreiben.

    Ein zusätzlicher Anreiz kommt vom Netz: Laut E-Control gibt es für Haushalte und kleine Betriebe seit 2026 den Sommer-Nieder-Arbeitspreis. Von 1. April bis 30. September ist zwischen 10:00 und 16:00 Uhr der Arbeitspreis der Netzentgelte um 20 % niedriger. Voraussetzung ist, dass Ihr Netzbetreiber die Viertelstundenwerte Ihres Smart Meters ablesen kann. Ob das bei Ihnen aktiviert ist, erfahren Sie beim Netzbetreiber oder im Kundenportal.

    Schritt 2: Verbraucher automatisch nach Überschuss steuern

    Von Hand Geräte einzuschalten funktioniert nur, wenn jemand zu Hause ist. Deutlich mehr bringt eine Steuerung, die den aktuellen Überschuss misst und Verbraucher selbstständig zuschaltet. Grundlage ist ein Energiezähler am Netzanschlusspunkt, der dem Wechselrichter oder dem Energiemanagement laufend meldet, wie viel Strom gerade ins Netz fließt.

    Auf dieser Basis lassen sich zum Beispiel Wärmepumpe, Heizstab im Boiler oder Wallbox gezielt ansteuern. In einem Smart Home mit KNX oder einer anderen Gebäudeautomation kann der Überschuss auch Szenen auslösen, etwa die Warmwasserbereitung starten. Mehr dazu auf unserer Seite Smart Home.

    Schritt 3: E-Auto mit Solarstrom laden

    Ein Elektroauto ist oft der größte flexible Verbraucher im Haus. Eine Wallbox mit PV-Überschussladen passt die Ladeleistung laufend an den verfügbaren Solarstrom an. Steht das Auto tagsüber zu Hause, etwa am Wochenende oder im Homeoffice, steigt der Eigenverbrauch spürbar. Wichtig ist, dass Wallbox, Zähler und Wechselrichter miteinander kommunizieren können. Das sollte vor dem Kauf geklärt werden. Mehr dazu unter Wallbox.

    Schritt 4: Batteriespeicher für Abend und Nacht

    Ein Batteriespeicher nimmt den Überschuss vom Tag auf und gibt ihn am Abend wieder ab. Damit lässt sich der Eigenverbrauch meist am stärksten erhöhen. Ob und in welcher Größe sich ein Speicher lohnt, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil, der Anlagengröße und den Kosten ab. Ein zu großer Speicher wird im Winter kaum voll, ein zu kleiner ist im Sommer schnell erschöpft. Sinnvoll ist daher, zuerst die Verbrauchsdaten auszuwerten, idealerweise die Viertelstundenwerte aus dem Smart Meter. Was sich bei der Förderung von PV und Speichern ab 2027 ändern soll, lesen Sie im Ratgeber EAG-Förderung nach dem letzten Call 2026.

    Warum die Netztarife ab 2027 den Eigenverbrauch betreffen

    Die E-Control hat im Oktober 2026 die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung erlassen. Sie bildet die Grundlage für die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027. Neu ist ein Leistungspreis, der sich am höchsten Viertelstundenwert im Monat orientiert. Für Haushalte wird er je Netzgebiet zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 eingeführt. Laut E-Control ändert sich für einen durchschnittlichen Haushalt ohne leistungsstarke Geräte nichts.

    Für Haushalte mit Wallbox oder Wärmepumpe lohnt es sich aber, Lastspitzen zu vermeiden. Genau hier helfen dieselben Werkzeuge wie beim Eigenverbrauch: ein Energiemanagement, das Verbraucher staffelt, und ein Speicher, der kurzfristigen Bedarf abdeckt. Wie hoch die Entgelte im Netzgebiet der Energienetze Steiermark konkret ausfallen, wird in einer eigenen Tarifverordnung festgelegt. Aktuelle Werte erfahren Sie bei der E-Control und Ihrem Netzbetreiber.

    Typische Fehler vermeiden

    • Speicher kaufen, ohne vorher den eigenen Verbrauch zu kennen.
    • Wallbox, Wechselrichter und Speicher kombinieren, die nicht miteinander kommunizieren.
    • Zählerplatz und Verteiler ohne Reserve für spätere Erweiterungen planen.
    • Den Überspannungsschutz vergessen. Mehr dazu unter Blitz- und Überspannungsschutz.

    So unterstützt Sie ADA ELEKTRO

    ADA ELEKTRO plant und installiert in Haselsdorf-Tobelbad, Graz und Umgebung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher, Wallbox und Energiemanagement aus einer Hand. Wir sehen uns Ihr Verbrauchsprofil an, stimmen die Komponenten aufeinander ab und binden sie auf Wunsch in Ihr Smart Home ein. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik und Batteriespeicher.

  • Blitz- und Überspannungsschutz in der Steiermark: was Pflicht ist und was sinnvoll

    Ein Gewitter über dem Grazer Becken dauert oft nur wenige Minuten. Ein Blitzeinschlag in der Nähe kann in dieser Zeit aber Wechselrichter, Router, Heizungssteuerung und Fernseher gleichzeitig beschädigen. Blitz- und Überspannungsschutz in der Steiermark ist deshalb ein Thema für jedes Haus, auch wenn nicht jedes Gebäude einen Blitzableiter braucht. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen äußerem Blitzschutz und Überspannungsschutz, was die Vorschriften sagen und was für Hausbesitzer und Betriebe sinnvoll ist.

    Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

    Im Alltag wird alles „Blitzschutz“ genannt. Technisch sind es zwei getrennte Aufgaben:

    • Äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtungen am Dach, Ableitungen an der Fassade und eine Erdungsanlage. Sie leiten einen direkten Einschlag kontrolliert in die Erde und schützen das Gebäude vor Brand und Bauschäden.
    • Überspannungsschutz (innerer Blitzschutz): Schutzgeräte im Verteiler und bei den Endgeräten. Sie begrenzen Spannungsspitzen, die über Stromnetz, Telefon oder Antennenleitung ins Haus kommen. Solche Spitzen entstehen auch bei Einschlägen in einiger Entfernung oder durch Schaltvorgänge im Netz.

    Ein Haus ohne Blitzableiter kann also trotzdem einen guten Überspannungsschutz haben. Umgekehrt braucht jedes Gebäude mit äußerem Blitzschutz auch einen passenden Überspannungsschutz, sonst gelangt ein Teil des Blitzstroms über die Leitungen ins Gebäude.

    Blitzschutz in der Steiermark: wann eine Anlage Pflicht ist

    Das Steiermärkische Baugesetz regelt den Blitzschutz in § 75. Sinngemäß müssen Bauwerke mit Blitzschutzanlagen ausgestattet werden, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.

    Eine feste Liste, ab welcher Hausgröße ein Blitzableiter vorgeschrieben ist, enthält das Gesetz nicht. Ob eine Anlage nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdung. In der Praxis wird das häufig im Bauverfahren über eine Risikobewertung beurteilt, etwa bei exponierter Lage auf einer Anhöhe, bei großen Gebäuden oder bei Nutzungen mit vielen Menschen. Für Betriebsanlagen und Arbeitsstätten können zusätzlich gewerbe- und arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschriften gelten, die auch regelmäßige Prüfungen vorsehen.

    Ob für Ihr konkretes Gebäude eine Pflicht besteht, klärt die Baubehörde Ihrer Gemeinde oder, bei Betrieben, die zuständige Gewerbebehörde. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsauskunft.

    Überspannungsschutz: Standard bei neuen Anlagen

    Für den Überspannungsschutz ist in Österreich die Errichtungsnorm OVE E 8101 maßgeblich, die seit Oktober 2025 in einer neuen Ausgabe vorliegt. Sie sieht für neue elektrische Anlagen, auch in Wohngebäuden, den Einsatz von Überspannungsschutz vor. Welche Schutzgeräte im Einzelfall nötig sind, hängt von der Anlage ab und wird bei der Planung festgelegt.

    Üblich ist ein gestuftes Konzept:

    Stufe Aufgabe Typischer Ort
    Typ 1 (Blitzstromableiter) leitet hohe Blitzströme ab, nötig vor allem bei äußerem Blitzschutz Hausanschluss, Hauptverteiler
    Typ 2 begrenzt Überspannungen aus Fernschlägen und Schaltvorgängen Haupt- und Unterverteiler
    Typ 3 (Feinschutz) schützt empfindliche Geräte direkt vor Ort nahe am Gerät, z. B. Steckdose oder Kabelkanal

    Kombiableiter vereinen mehrere Stufen in einem Gerät und sparen Platz im Verteiler. Wichtig ist, dass die Stufen aufeinander abgestimmt sind und die Leitungen kurz und sauber geführt werden.

    Was über die Pflicht hinaus sinnvoll ist

    Auch wo kein äußerer Blitzschutz vorgeschrieben ist, lohnt sich ein Blick auf die Geräte, die im Haus wirklich teuer oder wichtig sind:

    • Photovoltaik und Speicher: Die Gleichstromleitungen vom Dach sind lang und exponiert. Auch auf der DC-Seite zum Wechselrichter ist ein passender Überspannungsschutz sinnvoll.
    • Netzwerk und Smart Home: Router, Switches, Access Points und Bussysteme reagieren empfindlich. Schutz gehört nicht nur auf die Stromleitung, sondern auch auf Daten-, Telefon- und Antennenleitungen.
    • Heizung und Wärmepumpe: Fällt die Steuerung nach einem Gewitter aus, ist im Winter schnell das Haus kalt.
    • Wallbox und Elektroauto: Ladeelektronik ist ein weiterer empfindlicher Verbraucher am Hausnetz.

    Bei Altbauten fehlt Überspannungsschutz häufig ganz. Er lässt sich meist im bestehenden Verteiler nachrüsten, sofern Platz vorhanden ist und die Erdung passt. Ist der Verteiler voll oder veraltet, ist das ein guter Anlass für eine Erneuerung mit Reserve.

    Erdung und Potentialausgleich als Grundlage

    Jeder Überspannungsschutz ist nur so gut wie die Erdung, an die er angeschlossen ist. Alle Leitungen, die ins Haus kommen, also Strom, Wasser, Daten und Antenne, sollten am Potentialausgleich zusammengeführt werden. Bei Neubauten in der Steiermark wird die Erdung meist schon mit dem Fundament geplant. Später nachzubessern ist aufwendiger.

    Prüfen und warten

    Überspannungsschutzgeräte können nach einem starken Ereignis verbraucht sein. Viele Geräte zeigen das über ein Sichtfenster an. Ein Blick in den Verteiler nach einem schweren Gewitter ist daher sinnvoll. Bestehende Blitzschutzanlagen sollten regelmäßig geprüft werden, bei Betrieben gibt es dafür eigene Vorgaben. Wer eine Liegenschaft verwaltet, kann die Prüfungen gemeinsam mit den übrigen Elektroprüfungen planen, wie im Ratgeber Elektroservice für Hausverwaltungen in Graz beschrieben.

    So unterstützt Sie ADA ELEKTRO

    ADA ELEKTRO plant und installiert Überspannungsschutz für Einfamilienhäuser, Wohnanlagen und Betriebe im Raum Graz. Wir prüfen Ihren Verteiler, die Erdung und die Anbindung von PV, Netzwerk und Smart Home und schlagen ein abgestimmtes Schutzkonzept vor. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Blitz- und Überspannungsschutz.

  • Elektroservice für Hausverwaltungen in Graz: Prüfungen, Befunde, Ansprechpartner

    Wer ein Mehrparteienhaus betreut, trägt Verantwortung für viele Anlagen gleichzeitig: Allgemeinbeleuchtung im Stiegenhaus, Keller und Garage, Hauptverteiler, Gegensprechanlage, oft auch Lift, Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur. Ein strukturiertes Elektroservice für Hausverwaltungen sorgt dafür, dass Prüfungen nicht vergessen werden, Befunde griffbereit sind und bei Fragen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Hausverwaltungen in Graz und Umgebung achten sollten.

    Warum Elektroservice für Hausverwaltungen mehr ist als Reparatur

    Viele Liegenschaften werden erst dann elektrotechnisch betreut, wenn etwas ausfällt. Das ist teuer und unübersichtlich: Unterschiedliche Betriebe arbeiten im Haus, Pläne fehlen, Befunde liegen verstreut in Ordnern. Ein laufendes Elektroservice setzt früher an. Es verbindet drei Dinge:

    • Prüfungen: regelmäßige Kontrolle der Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik
    • Befunde und Dokumentation: nachvollziehbare Unterlagen für Eigentümer, Mieter und Behörden
    • Ansprechpartner: ein Betrieb, der die Liegenschaft kennt und Maßnahmen planbar umsetzt

    Mietwohnungen: was die Elektrotechnikverordnung 2020 verlangt

    Für Hausverwaltungen besonders relevant ist § 7 der Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020). Er betrifft die Vermietung von Wohnungen im Sinne des Mietrechtsgesetzes. Laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus gilt die Bestimmung für neu abgeschlossene Mietverträge, bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

    Die wichtigsten Punkte:

    • Bei der Vermietung ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992 entspricht.
    • Haben Steckdosenstromkreise keinen Zusatzschutz, ist mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den Leitungsschutzeinrichtungen in der Wohnung vorzusehen.
    • Fehlt eine geeignete Dokumentation, kann die Mieterin oder der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Anlage diesen Anforderungen entspricht.

    Als jedenfalls ausreichend nennt das Ministerium eine schriftliche Dokumentation, etwa einen Prüfbefund nach dem Muster der Bundesinnung oder ein Prüfprotokoll gemäß TAEV. Dass eine fehlende Dokumentation praktische Folgen haben kann, zeigt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 4 Ob 83/19p aus dem Jahr 2019: Dort wurde bei fehlendem Nachweis eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage angenommen und eine Mietzinsminderung als berechtigt angesehen. Die Entscheidung bezog sich noch auf die Vorgängerverordnung. Für die rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Stelle.

    Allgemeinbereiche und Haustechnik im Blick behalten

    Neben den Wohnungen gibt es im Haus zahlreiche Anlagen, die der Liegenschaft gehören und regelmäßig angesehen werden sollten. Welche Prüfungen konkret nötig sind und in welchen Abständen, hängt von Art und Nutzung der Anlage ab. Typische Punkte sind:

    Bereich Worauf wir achten
    Hauptverteiler und Zählerplätze Zustand, Beschriftung, Schutzeinrichtungen, Reserve für Erweiterungen
    Stiegenhaus, Keller, Garage Beleuchtung, Taster, Bewegungsmelder, Steckdosen in Allgemeinräumen
    Außenanlagen Wegbeleuchtung, Steckdosen im Freien, Leitungen zu Müllplatz oder Garten
    Kommunikation Gegensprechanlage, Klingel, Netzwerk für Kameras oder Zutritt
    Erzeugung und Laden PV-Anlage, Speicher, Ladepunkte in der Tiefgarage

    Für Geschäftslokale und Arbeitsstätten im Haus können zusätzliche Vorgaben gelten. Hier ist der jeweilige Betreiber gefordert, eine abgestimmte Betreuung erleichtert aber die Zusammenarbeit.

    Befunde richtig ablegen und nutzen

    Ein Befund ist nur so viel wert wie seine Auffindbarkeit. Bewährt hat sich eine einfache Struktur pro Liegenschaft:

    1. Anlagenverzeichnis: Welche Verteiler, Stromkreise und Anlagen gibt es, wo befinden sie sich?
    2. Befunde und Prüfprotokolle: nach Datum und Bereich geordnet, für jede Wohnung und für die Allgemeinteile
    3. Mängelliste mit Status: was festgestellt wurde, was bereits behoben ist, was geplant ist
    4. Pläne: aktuelle Verteiler- und Installationspläne, nach jeder Änderung nachgeführt

    So lässt sich bei einem Mieterwechsel rasch klären, ob für die Wohnung ein aktueller Nachweis vorliegt oder vor der Neuvermietung geprüft werden sollte.

    Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Betriebe

    Für Hausverwaltungen ist Planbarkeit entscheidend. Ein Betrieb, der die Liegenschaft kennt, kann Prüftermine bündeln, Mieter rechtzeitig informieren und Sanierungen in sinnvolle Etappen teilen. Auch Modernisierungen lassen sich besser vorbereiten, etwa die Umstellung der Allgemeinbeleuchtung auf LED mit Bewegungsmeldern. Wie ein durchdachtes Lichtkonzept aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber Lichtplanung im Neubau und Umbau.

    Wichtig für Ihre Planung: Ein laufendes Elektroservice ersetzt keinen Notdienst. Klären Sie daher für Ihre Liegenschaften, wer bei akuten Störungen außerhalb der Geschäftszeiten zuständig ist.

    So unterstützt ADA ELEKTRO Hausverwaltungen

    ADA ELEKTRO aus Haselsdorf-Tobelbad betreut Hausverwaltungen, Bauträger und Betriebe im Raum Graz. Wir prüfen Wohnungen und Allgemeinanlagen, erstellen nachvollziehbare Befunde, beheben festgestellte Mängel und dokumentieren jede Änderung. Für Bestandskunden bieten wir Serviceverträge mit geplanten Prüfterminen und einem fixen Ansprechpartner an. Mehr dazu finden Sie unter Leistungen für Firmen und Hausverwaltungen und unter Elektrobefund und Prüfungen.

  • Netzwerktechnik im Einfamilienhaus in Graz: LAN, Access Points und Rack

    Ein gutes Heimnetz merkt man erst, wenn es fehlt: Das WLAN bricht im Obergeschoß ab, die Kamera am Carport verliert die Verbindung, und der Fernseher puffert ausgerechnet am Abend. Moderne Netzwerktechnik im Einfamilienhaus ist deshalb längst kein Thema mehr nur für Technikbegeisterte. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie in Graz und Umgebung ein Netzwerk aus LAN-Verkabelung, Access Points und einem kleinen Netzwerkschrank (Rack) so planen, dass es für viele Jahre reicht.

    Netzwerktechnik im Einfamilienhaus: warum Kabel die Basis bleibt

    WLAN ist bequem, aber jedes Funknetz braucht einen Ausgangspunkt. Je mehr Geräte gleichzeitig senden und je mehr Wände und Decken dazwischen liegen, desto stärker leidet die Verbindung. Ein Kabelnetz liefert dagegen eine stabile Grundlage: Fernseher, Arbeitsplatz, Spielkonsole, Kameras, Smart-Home-Server und vor allem die Access Points selbst hängen am Kabel. Das WLAN wird dadurch nicht ersetzt, sondern verbessert, weil jeder Access Point seine Daten über das Kabel bekommt und nicht über Funk weiterreichen muss.

    Der Planungsleitfaden Indoor des Breitbandbüros, der auch vom Land Steiermark bereitgestellt wird, beschreibt dieses Prinzip für Neubauten: Vom zentralen Verteiler führen die Leitungen sternförmig in die Räume, die einen Anschluss benötigen.

    Schritt 1: Den Standort für Verteiler und Rack festlegen

    Im Einfamilienhaus laufen alle Netzwerkleitungen an einem Punkt zusammen. Dort sitzen Glasfaser- oder Internetanschluss, Router, Switch und Patchpanel. Der Planungsleitfaden empfiehlt, diesen Verteiler neben dem Elektroverteiler anzuordnen, mit eigener Stromversorgung für aktive Komponenten. Außerdem weist er darauf hin, dass dieser Platz meist zu klein geplant wird.

    Aus der Praxis sind bei der Standortwahl diese Punkte wichtig:

    • ausreichend Platz für einen kleinen Netzwerkschrank oder ein Wandrack, mit Reserve für spätere Geräte
    • Steckdosen direkt am Rack, idealerweise über einen eigenen Stromkreis
    • eine trockene, nicht zu warme Umgebung, denn Switches und Router erzeugen dauerhaft Wärme
    • kurze Wege zum Elektroverteiler, damit Smart-Home-Komponenten und Netzwerk gut zusammenarbeiten

    Schritt 2: Anschlüsse pro Raum planen

    Die wichtigste Frage lautet: Wo werden künftig Geräte mit Kabel betrieben? Planen Sie lieber eine Dose mehr als eine zu wenig, denn nachträglich Leitungen durch fertige Wände zu ziehen ist aufwendig. Der Planungsleitfaden sieht für jeden Raum mindestens ein Leerrohr zu den Netzwerk- und TV-Dosen vor, im Wohnzimmer mindestens zwei Leerrohre zu zwei unterschiedlichen Standorten.

    Bereich Typische Anschlüsse
    Wohnzimmer Fernseher, Medienmöbel, zweiter Standort für spätere Umstellung
    Arbeitszimmer Arbeitsplatz, Drucker, eventuell zweiter Arbeitsplatz
    Kinder- und Schlafzimmer mindestens eine Dose, auch wenn heute nur WLAN genutzt wird
    Decke im Flur je Geschoß Access Point
    Fassade, Carport, Eingang Kameras, Türsprechanlage, Außen-Access-Point
    Technik- oder Hauswirtschaftsraum Wärmepumpe, Wechselrichter, Wallbox, Smart-Home-Server

    Schritt 3: Leerrohre und Kabel richtig wählen

    Leitungen sollten in Leerrohren liegen. So lassen sich Kabel später tauschen oder ergänzen, ohne Wände zu öffnen. Der Planungsleitfaden nennt bei sternförmiger Verrohrung mindestens ein Rohr der Nenngröße 20 je Anschlussdose und zum Verteiler mindestens zwei Rohre der Nenngröße 25.

    Beim Kabel selbst nennt der Leitfaden die Kategorie Cat-5 als Untergrenze. Weil Kabel jahrzehntelang in der Wand bleiben, Geräte aber alle paar Jahre wechseln, ist es sinnvoll, beim Kabel nicht zu sparen und Reserven für höhere Datenraten einzuplanen. Welche Kategorie in Ihrem Fall passt, klären wir gemeinsam bei der Planung.

    Bei einem Neubau sollte außerdem ein Glasfaseranschluss für das Gebäude vorbereitet werden, auch wenn er heute noch nicht verfügbar ist. Ein Rohr von der Grundstücksgrenze bis zum Verteiler lässt sich im Rohbau einfach mitverlegen, später ist das deutlich aufwendiger.

    Schritt 4: Access Points statt WLAN-Verstärker

    Viele Haushalte versuchen, schwaches WLAN mit Repeatern zu verbessern. Das hilft oft nur kurz, weil Repeater ihre Daten wieder über Funk weitergeben. Besser sind fest montierte Access Points an der Decke, die per Netzwerkkabel angebunden sind. Sie werden meist über das Kabel mit Strom versorgt (PoE), eine eigene Steckdose ist dann nicht nötig.

    Worauf es bei Access Points ankommt

    • Position: zentral im Geschoß und an der Decke, nicht im Kasten oder hinter dem Fernseher
    • Anzahl: abhängig von Grundriss, Baustoffen und Deckenaufbau, im Einfamilienhaus häufig ein Gerät pro Geschoß, bei Stahlbeton oder großen Flächen mehr
    • Ein System: alle Access Points aus einer Produktfamilie, damit Endgeräte beim Gehen durchs Haus sauber wechseln
    • Getrennte Netze: eigenes Gäste-WLAN und, wo sinnvoll, ein getrenntes Netz für Kameras und Smart-Home-Geräte

    Schritt 5: Ordnung im Rack und Dokumentation

    Ein sauber aufgebautes Rack spart später Zeit. Alle Leitungen enden auf einem Patchpanel, kurze Patchkabel verbinden das Panel mit dem Switch. Jede Dose ist beschriftet, und ein einfacher Plan zeigt, welche Dose zu welchem Port gehört. Bei Erweiterungen oder Störungen ist dann sofort klar, wo angesetzt werden muss.

    Ein durchdachtes Netzwerk ist auch die Grundlage für Videoüberwachung und Alarmtechnik. Wie Sie dafür eine Alarmanlage sinnvoll planen, lesen Sie in unserem Ratgeber Alarmanlage für das Einfamilienhaus in Graz.

    Häufige Fehler bei der Netzwerkplanung

    • zu wenige Dosen, weil heute „eh alles WLAN“ ist
    • Router im Keller ohne Access Points in den Wohngeschoßen
    • kein Leerrohr zu Fassade, Garten oder Carport
    • Verteiler ohne Stromanschluss oder ohne Platzreserve
    • keine Beschriftung der Leitungen

    So unterstützt Sie ADA ELEKTRO

    ADA ELEKTRO plant und installiert Netzwerktechnik für Einfamilienhäuser in Graz und der Steiermark: von der Leerverrohrung im Rohbau über die Verkabelung und den Rackaufbau bis zu Access Points und getrennten Netzen für Kameras und Smart Home. Elektroinstallation und Netzwerk kommen dabei aus einer Hand und werden gemeinsam geplant. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Netzwerktechnik.

  • Smart Home in der Steiermark: KNX-Installation Schritt für Schritt

    Wer in der Steiermark neu baut oder umfassend saniert, hört früher oder später von KNX. Eine KNX-Installation verbindet Licht, Beschattung, Heizung und Sicherheit in einem gemeinsamen System, das über Jahrzehnte erweiterbar bleibt. Damit das Smart Home später so funktioniert, wie Sie es sich vorstellen, kommt es weniger auf einzelne Geräte an als auf einen sauberen Ablauf von der ersten Idee bis zur Übergabe. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte.

    Was KNX ist und warum es im Neubau so verbreitet ist

    KNX ist ein offener Standard für die Haus- und Gebäudesystemtechnik. Er ist international genormt, unter anderem in der europäischen Normenreihe EN 50090 und in ISO/IEC 14543-3. Für Sie als Bauherr bedeutet das vor allem eines: Sie sind nicht an einen einzigen Hersteller gebunden. Taster, Aktoren und Sensoren unterschiedlicher Marken arbeiten im selben System zusammen und werden mit einer gemeinsamen, herstellerunabhängigen Software (ETS) programmiert.

    Im Einfamilienhaus wird meist die Variante mit eigener Busleitung (Twisted Pair) verlegt. Daneben gibt es Funk, Übertragung über das bestehende Stromnetz und IP. Für Neubau und Kernsanierung ist die Busleitung die robusteste Lösung, für Nachrüstungen im Bestand können die anderen Varianten eine Ergänzung sein.

    Schritt 1: Wünsche sammeln, bevor geplant wird

    Am Anfang steht keine Technik, sondern Ihr Alltag. Überlegen Sie, was im Haus automatisch passieren soll und was Sie bewusst selbst steuern möchten. Typische Fragen sind:

    • Sollen Rollläden oder Raffstores nach Sonne, Wind und Uhrzeit fahren?
    • Möchten Sie die Heizung Raum für Raum regeln, etwa mit Fensterkontakten?
    • Wünschen Sie Lichtszenen für Essen, Fernsehen oder die Nacht?
    • Soll beim Verlassen des Hauses mit einem Taster alles Wichtige ausgeschaltet werden?
    • Sollen Alarmanlage, Kameras oder eine Wallbox eingebunden werden?

    Diese Liste muss nicht vollständig sein. Wichtig ist, dass später nichts Grundsätzliches fehlt, was nur mit Stemmarbeiten nachzuholen wäre.

    Schritt 2: KNX-Installation planen, Raum für Raum

    Aus den Wünschen entsteht eine Planung pro Raum: Wo sitzen Taster, Präsenzmelder und Raumtemperaturfühler, welche Leuchten werden geschaltet oder gedimmt, welche Fenster bekommen Kontakte, wo braucht es Steckdosen, die schaltbar sein sollen. Gleichzeitig wird festgelegt, welche Funktionen über welche Aktoren laufen. Wenn Sie zusätzlich ein Lichtkonzept erarbeiten, sollten beide Planungen zusammengeführt werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Lichtplanung im Neubau und Umbau.

    Ein Grundsatz bewährt sich: lieber eine Leitung oder ein Leerrohr mehr vorsehen. Reserve kostet in der Rohbauphase wenig, eine Nachrüstung nach dem Verputzen dagegen viel Aufwand.

    Schritt 3: Verteiler und Leitungen richtig dimensionieren

    Bei KNX sitzen die meisten Aktoren zentral im Verteiler. Dadurch braucht der Verteiler deutlich mehr Platz als in einer konventionellen Installation. Planen Sie ausreichend Reserve für spätere Erweiterungen ein. Von jedem Verbraucher führt eine eigene Leitung zum Verteiler, zusätzlich wird die Busleitung zu allen Tastern und Sensoren verlegt. Auch Netzwerkleitungen sollten jetzt mitgedacht werden, denn Visualisierung, Kameras und Fernzugriff brauchen eine stabile Netzwerkbasis.

    Schritt 4: Rohinstallation und Montage

    In der Rohbauphase werden Dosen gesetzt, Leerrohre und Leitungen verlegt und die Leitungsführung dokumentiert. Fotos der offenen Wände sind später Gold wert, etwa wenn ein Bild aufgehängt oder ein Möbel montiert wird. Nach dem Verputzen folgen der Verteilerbau, die Montage der Aktoren und schließlich Taster, Melder und Fühler.

    Schritt 5: Programmierung und Inbetriebnahme

    Erst mit der Programmierung in der ETS bekommt jedes Gerät seine Aufgabe. Hier werden Funktionen, Szenen, Zeitpläne und Logiken eingerichtet. Ein großer Vorteil von KNX: Vieles lässt sich später ändern, ohne eine einzige Leitung anzugreifen. Ein Taster kann zum Beispiel heute das Licht schalten und morgen eine Szene auslösen.

    Bei der Inbetriebnahme wird jede Funktion getestet. Nehmen Sie sich dafür Zeit und gehen Sie gemeinsam mit dem Elektriker durch alle Räume.

    Schritt 6: Übergabe, Dokumentation und Projektdatei

    Zur Übergabe gehören eine Einschulung, eine Dokumentation der Funktionen und die Projektdatei der ETS. Achten Sie darauf, dass Sie diese Datei erhalten. Sie ist der Schlüssel dafür, dass auch ein anderer Fachbetrieb Ihr System in einigen Jahren erweitern oder anpassen kann. Damit nutzen Sie die Offenheit des Standards wirklich aus.

    Bedienung: Taster, App und Visualisierung

    Ein gutes Smart Home funktioniert auch ohne Smartphone. Die Grundfunktionen sollten daher immer über klar beschriftete Taster bedienbar sein. Zusätzlich kann eine Visualisierung auf Tablet, Handy oder Wandpanel alle Funktionen übersichtlich zusammenfassen, inklusive Zustandsanzeigen und Zeitprogrammen. Je nach Ausstattung lassen sich auch andere Systeme über passende Schnittstellen anbinden.

    Typische Fehler vermeiden

    • Zu späte Planung: Wird KNX erst nach dem Rohbau besprochen, fehlen oft Leitungen und Platz im Verteiler.
    • Zu viel Automatik: Nicht alles, was technisch geht, ist im Alltag angenehm. Beginnen Sie mit den wichtigsten Funktionen.
    • Keine Reserve: Ohne freie Kanäle und Platz wird jede Erweiterung teuer.
    • Fehlende Unterlagen: Ohne Projektdatei und Dokumentation sind spätere Änderungen schwierig.

    So unterstützt Sie ADA ELEKTRO

    ADA ELEKTRO aus Haselsdorf-Tobelbad begleitet Ihre KNX-Installation in Graz und der Steiermark von der ersten Bedarfsanalyse über Planung, Verteilerbau und Montage bis zur Programmierung, Visualisierung und Übergabe mit vollständiger Dokumentation. Wenn Sie ein Smart Home planen, informieren Sie sich auf unserer Seite zu Smart Home und KNX und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

  • Lichtplanung im Neubau und Umbau in Graz: Lichtkonzept statt Einzelleuchten

    Wer in Graz oder im Grazer Umland neu baut oder umbaut, entscheidet beim Licht meist zu spät: Die Leitungen liegen schon, und am Ende hängt in jedem Raum ein Auslass in der Deckenmitte. Eine durchdachte Lichtplanung im Neubau und Umbau geht den umgekehrten Weg. Zuerst wird festgelegt, wie ein Raum genutzt wird und welche Stimmung er haben soll, erst dann werden Leuchten, Leitungswege und Schalter geplant. So entsteht ein Lichtkonzept statt einer Sammlung von Einzelleuchten.

    Warum ein Lichtkonzept mehr bringt als einzelne Leuchten

    Eine einzelne Deckenleuchte macht einen Raum zwar hell, aber selten angenehm. Sie wirft harte Schatten, blendet beim Blick nach oben und lässt Ecken und Wände dunkel. Ein Lichtkonzept verteilt das Licht auf mehrere Quellen, die unabhängig voneinander geschaltet oder gedimmt werden können. Das Ergebnis: Sie haben für jede Situation das passende Licht, vom konzentrierten Arbeiten in der Küche bis zum ruhigen Abend im Wohnzimmer.

    Der zweite Vorteil ist planerisch. Wenn das Konzept vor der Rohinstallation steht, werden Leerverrohrungen, Leuchtenauslässe und Schalterpositionen gleich richtig gesetzt. Nachträgliches Stemmen und sichtbare Aufputzleitungen bleiben Ihnen erspart.

    Die drei Lichtebenen im Wohnbereich

    Fachleute unterscheiden bei der Wohnraumbeleuchtung üblicherweise drei Ebenen, die zusammenspielen:

    • Grundbeleuchtung: sorgt für eine gleichmäßige Helligkeit, damit Sie sich sicher im Raum bewegen können. Das können Deckeneinbauleuchten, indirektes Licht über eine Voute oder Wandleuchten sein.
    • Zonenlicht: beleuchtet gezielt die Bereiche, in denen Sie etwas tun, etwa Arbeitsfläche, Esstisch, Lesesessel oder Spiegel.
    • Akzentlicht: setzt Bilder, Regale, Pflanzen oder Materialien in Szene und gibt dem Raum Tiefe und Atmosphäre.

    Erst die Kombination dieser Ebenen macht ein Lichtkonzept aus. Wichtig ist, dass die Ebenen getrennt schaltbar sind, sonst geht der Nutzen verloren.

    Lichtplanung Raum für Raum

    Wohnzimmer und Essbereich

    Im Wohnzimmer zählt vor allem Flexibilität. Indirektes Licht an Decke oder Wand wirkt ruhig, dimmbare Leseleuchten und Akzente an Regalen schaffen Gemütlichkeit. Über dem Esstisch sollte die Leuchte blendfrei sein und zur Tischposition passen. Legen Sie die Tischposition deshalb schon in der Planung fest.

    Küche

    Hier braucht es gutes Arbeitslicht direkt auf der Arbeitsfläche, zum Beispiel unter den Oberschränken. Eine reine Deckenbeleuchtung führt dazu, dass Sie im eigenen Schatten arbeiten.

    Bad

    Am Spiegel ist blendfreies Licht von vorne bzw. seitlich ideal, damit das Gesicht ohne Schatten ausgeleuchtet wird. Für Feuchträume gelten besondere Anforderungen an Leuchten und Installation, die Ihr Elektrotechniker bei der Planung berücksichtigt.

    Flur, Stiege und Außenbereich

    Auf Stiegen und in Gängen steht die Sicherheit im Vordergrund: gleichmäßiges Licht ohne Blendung, ideal mit Bewegungsmeldern oder Orientierungslicht für die Nacht. Im Außenbereich erhöhen beleuchtete Zugänge den Komfort und können ein Baustein im Einbruchschutz sein. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Alarmanlage für das Einfamilienhaus in Graz.

    Lichtfarbe, Dimmung und Blendung

    Neben der Anordnung entscheidet die Qualität des Lichts. Warmweißes Licht wirkt in Wohnräumen gemütlich, kühleres und helleres Licht aktiviert eher. Viele moderne LED-Systeme erlauben es, die Lichtfarbe über den Tag anzupassen. Achten Sie bei der Auswahl auf eine gute Farbwiedergabe, damit Speisen, Materialien und Hauttöne natürlich wirken, und auf Leuchten, die nicht direkt ins Auge blenden.

    Dimmbarkeit sollte von Anfang an mitgedacht werden. Leuchtmittel, Treiber und Dimmer müssen zueinander passen, sonst flackert das Licht oder lässt sich nicht sauber regeln.

    Neubau oder Umbau: worauf es bei der Umsetzung ankommt

    Im Neubau ist der richtige Zeitpunkt die Phase der Elektroplanung, also bevor die Rohinstallation beginnt. Im Umbau lohnt es sich, die bestehende Installation vorher prüfen zu lassen und zu klären, wo neue Leitungen sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand möglich sind. Bewährt hat sich folgende Reihenfolge:

    1. Nutzung jedes Raumes und die Möblierung festlegen.
    2. Lichtebenen und Leuchtenpositionen im Plan eintragen.
    3. Schaltgruppen, Dimmung und Schalterpositionen definieren.
    4. Entscheiden, ob Licht klassisch oder über ein Smart-Home-System gesteuert wird.
    5. Leitungswege, Leerverrohrung und Platz im Verteiler einplanen.

    Gerade der vierte Punkt ist wichtig. Wer Lichtszenen, zentrales Ausschalten oder Steuerung per App möchte, sollte das vor der Installation entscheiden. Ein Bussystem wie KNX braucht eine andere Verkabelung als eine konventionelle Installation, lässt sich dafür später flexibel umprogrammieren, ohne Leitungen zu ändern.

    Typische Fehler, die Sie vermeiden können

    • Nur ein Deckenauslass pro Raum, ohne Zonen- oder Akzentlicht.
    • Alle Leuchten an einem Schalter, sodass keine Stimmung möglich ist.
    • Schalter an Stellen, die durch Türen oder Möbel verdeckt werden.
    • Dimmer und Leuchtmittel, die nicht zueinander passen.
    • Keine Reserve für spätere Erweiterungen im Verteiler.

    Wie ADA ELEKTRO Sie bei der Lichtplanung unterstützt

    ADA ELEKTRO aus Haselsdorf-Tobelbad plant Beleuchtung für Neubau und Umbau in Graz und Umgebung als Gesamtkonzept: von den Lichtebenen über Schaltgruppen und Dimmung bis zur Einbindung ins Smart Home und zur fachgerechten Installation. Wenn Sie gerade bauen oder umbauen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Lichtplanung und Beleuchtung.

  • Alarmanlage für das Einfamilienhaus in Graz: Planung, Technik und Bedienung

    Wer über eine Alarmanlage für das Einfamilienhaus in Graz nachdenkt, hat meist schon eine Frage im Kopf: Was bringt sie wirklich, und worauf kommt es bei der Planung an? Gerade jetzt, wenn es am späten Nachmittag dunkel wird, wird das Thema für viele Hausbesitzer in Graz und Umgebung konkret. Der Zivilschutzverband Steiermark weist darauf hin, dass es zwischen Oktober und März vermehrt zu Dämmerungseinbrüchen kommen kann. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine gute Alarmanlage aufgebaut ist, welche Fragen Sie vor der Anschaffung klären sollten und warum die Planung wichtiger ist als die Anzahl der Melder.

    Alarmanlage im Einfamilienhaus in Graz: Ergänzung, nicht Ersatz

    Die Kriminalprävention der Polizei beschreibt Alarmanlagen ausdrücklich als Ergänzung zu mechanischen Sicherungsmaßnahmen. Das ist ein wichtiger Punkt: Eine Alarmanlage verhindert nicht, dass jemand ein Fenster aufhebelt. Sie sorgt dafür, dass ein Einbruchsversuch früh bemerkt wird, dass Licht und Sirene den Täter stören und dass Sie oder eine Vertrauensperson sofort informiert werden.

    Sinnvoll ist daher die Reihenfolge: zuerst Schwachstellen bei Türen, Fenstern und Terrassentüren prüfen, dann die elektronische Überwachung darauf abstimmen. Laut Zivilschutzverband sind Terrassentüren und Fenster auf der Rückseite des Hauses häufige Angriffspunkte. Genau dort sollte auch die Alarmanlage zuverlässig erkennen, wenn etwas passiert.

    Woraus eine Alarmanlage besteht

    Eine Einbruchmeldeanlage besteht im Kern aus wenigen Bausteinen, die gut zusammenspielen müssen:

    • Zentrale: Sie wertet alle Meldungen aus, entscheidet über den Alarm und versendet Benachrichtigungen.
    • Öffnungsmelder: Magnetkontakte an Fenstern und Türen erkennen, ob etwas geöffnet wird. Mit Verschlussüberwachung lässt sich zusätzlich prüfen, ob ein Fenster wirklich verriegelt ist.
    • Bewegungsmelder: Sie überwachen Räume und Gänge im Inneren, etwa Vorraum, Stiegenhaus oder Wohnbereich.
    • Bedienteil: Über Tastatur, Schlüsselanhänger oder App wird die Anlage scharf und unscharf geschaltet.
    • Signalgeber: Innen- und Außensirene mit Blitzleuchte machen einen Alarm sofort sichtbar und hörbar.
    • Benachrichtigung: Die Anlage meldet einen Alarm per App, Anruf oder Nachricht an Sie oder an festgelegte Kontaktpersonen.

    Außenhaut oder Innenraum überwachen?

    Bei der Planung unterscheidet man zwei Ansätze. Die Außenhautüberwachung sichert Fenster und Türen. Der Vorteil: Ein Alarm kommt, bevor jemand im Haus ist, und Sie können sich drinnen frei bewegen, während die Anlage scharf ist. Die Innenraumüberwachung mit Bewegungsmeldern erkennt dagegen Personen, die bereits im Haus sind.

    Für ein Einfamilienhaus hat sich die Kombination bewährt. Wenn niemand zu Hause ist, sind beide Bereiche aktiv. In der Nacht bleibt nur die Außenhaut scharf, damit Sie ungestört im Haus unterwegs sein können. Diese Teilbereiche sollten von Anfang an mitgeplant werden, damit die Bedienung im Alltag einfach bleibt.

    Funk oder Kabel?

    Beide Varianten haben ihren Platz:

    Kriterium Verkabelte Anlage Funkanlage
    Typischer Einsatz Neubau, Generalsanierung Bestandsgebäude, Nachrüstung
    Montageaufwand höher, Leitungen nötig geringer, kaum Stemmarbeiten
    Wartung keine Batterien in den Meldern Batterien regelmäßig tauschen
    Erweiterung abhängig von der Leitungsführung meist flexibel möglich

    Im Neubau lohnt es sich, Leerverrohrung und Leitungen für Melder, Bedienteil und Außensirene gleich mit der Elektroinstallation einzuplanen. Auch wenn die Alarmanlage erst später kommt, sparen Sie sich dann aufwendige Nacharbeiten.

    Bedienung und Fehlalarme

    Die beste Technik nützt wenig, wenn sie im Alltag stört. Die Polizei rät, dass die Bedienung nicht zu kompliziert sein und zu den Nutzern passen soll. Häufige Ursachen für Fehlalarme sind falsch platzierte Bewegungsmelder, Haustiere, offen gelassene Fenster beim Scharfschalten oder eine Bedienung, die nicht alle Familienmitglieder verstehen. Klären Sie deshalb vorab:

    1. Wer bedient die Anlage, und wie: Code, Anhänger oder Smartphone?
    2. Gibt es Haustiere, die sich frei im Haus bewegen?
    3. Wer wird bei einem Alarm benachrichtigt, wenn Sie selbst nicht erreichbar sind?
    4. Soll die Anlage mit Beleuchtung, Rollläden oder Kameras verknüpft werden?

    Licht und Smart Home sinnvoll einbinden

    Der Zivilschutzverband empfiehlt Bewegungsmelder mit ausreichender Außenbeleuchtung und eine Zeitschaltung für das Licht, wenn Sie abends nicht zu Hause sind. Ein dunkles Haus wirkt unbewohnt. In einem Smart Home lassen sich diese Funktionen mit der Alarmanlage verbinden: Beim Scharfschalten wird kontrolliert, ob alle Fenster geschlossen sind, bei einem Alarm schaltet sich die Beleuchtung ein. Wichtig ist dabei, dass die Alarmanlage auch dann zuverlässig funktioniert, wenn das Internet oder einzelne Smart-Home-Komponenten ausfallen.

    Kostenlose Beratung der Polizei nutzen

    Bevor Sie sich festlegen, lohnt sich ein Blick von außen. Die Kriminalprävention der Polizei berät laut eigenen Angaben neutral und kostenlos. Erreichbar ist sie über die Polizei-Servicenummer 059133 oder über jede Polizeiinspektion. So erfahren Sie, wo Ihr Haus mechanisch nachgerüstet werden sollte, und können die Alarmanlage gezielt darauf abstimmen. Im Ernstfall gilt: Ist bereits jemand im Haus, nicht selbst eingreifen, sondern sofort den Polizeinotruf 133 wählen.

    Wie ADA ELEKTRO Sie unterstützt

    ADA ELEKTRO plant und installiert Alarmanlagen für Einfamilienhäuser in Graz und Umgebung, im Neubau ebenso wie zur Nachrüstung im Bestand. Wir gehen mit Ihnen die Schwachstellen Ihres Hauses durch, legen Teilbereiche für Tag und Nacht fest und binden auf Wunsch Beleuchtung und Smart Home ein. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Alarmanlage. Wenn Sie Licht und Haustechnik gleich mitdenken möchten, hilft Ihnen auch unser Angebot rund um Smart Home.

  • EAG-Förderung nach dem letzten Call 2026: Was ab 2027 für PV und Speicher geplant ist

    Der dritte und letzte EAG-Fördercall für Photovoltaik und Stromspeicher in diesem Jahr läuft noch bis 22. Oktober 2026. Danach ändert sich laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) einiges: Die bekannten Fördercalls mit Wettlauf um Sekunden sollen ab 2027 einem neuen Modell weichen, bei dem der Speicher im Mittelpunkt steht. Was bereits feststeht, was erst geplant ist und was das für Hausbesitzer im Raum Graz bedeutet, fassen wir hier zusammen.

    Der letzte Call 2026 in Zahlen

    Der dritte Fördercall startete am 8. Oktober 2026 um 17 Uhr mit der Ticketziehung. Gefördert werden neue oder erweiterte PV-Anlagen sowie Stromspeicher, die mit einer PV-Anlage verbunden sind. Laut BMWET stehen insgesamt 38,5 Millionen Euro zur Verfügung. Regulär vorgesehen waren 8 Millionen Euro, aufgestockt wurde mit Restmitteln aus früheren Calls, also mit Geld aus Förderzusagen für Projekte, die nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.

    Der Andrang war enorm:

    • Beim zweiten Call 2026 standen knapp 28.000 Anträgen Mittel für rund 3.000 Projekte gegenüber.
    • Beim dritten Call wurden in den ersten zehn Minuten rund 43.300 Tickets gezogen, nach einer Minute waren es bereits rund 19.600.
    • Seit 9. Oktober 2026 können Anträge direkt im EAG-Portal eingebracht werden, ohne vorher ein Ticket zu ziehen. Der Call endet am 22. Oktober 2026.

    Diese Zahlen zeigen, warum viele Antragsteller leer ausgehen. Das Ministerium selbst nennt den Andrang als Grund für die Reform.

    Was ab 2027 geplant ist

    Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat die Eckpunkte für die künftige Förderung vorgestellt. Die wichtigsten Punkte laut BMWET:

    • Speichersystembonus statt klassischem PV-Investitionszuschuss: Gefördert werden soll vor allem der Speicher, sowohl bei neuen PV-Anlagen als auch bei der Nachrüstung bestehender Anlagen.
    • Intelligentes Energiemanagement als Voraussetzung: Der Speicher soll über ein Energiemanagementsystem netz- und systemdienlich betrieben werden. Welche technischen Kriterien genau gelten, ist noch offen.
    • Keine Calls mehr: Statt kurzer Einreichfenster soll ein laufendes Antragsmodell kommen. Der Antrag soll nach Fertigstellung gemeinsam mit der Schlussrechnung gestellt werden.

    Laut einer Aussendung des ÖVP-Parlamentsklubs vom 6. Oktober 2026 ist außerdem eine Übergangsregel vorgesehen: Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, sollen 2027 in das neue System einbezogen werden.

    Was noch nicht feststeht

    Wichtig für Ihre Planung: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Für die Umstellung muss das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geändert werden, und dafür ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Offen sind derzeit unter anderem:

    • die Höhe des Speichersystembonus,
    • das verfügbare Budget,
    • die genauen Anforderungen an das Energiemanagement,
    • der konkrete Starttermin im Jahr 2027.

    Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle zeigt für Jänner bis Juli 2027 derzeit keine Fördermöglichkeiten. Termine folgen, sobald die gesetzliche Grundlage steht.

    Was das für Hausbesitzer bedeutet

    Sie planen eine neue PV-Anlage

    Wer beim aktuellen Call nicht zum Zug kommt, muss nicht zwingend warten. Die geplante Förderung richtet sich stärker auf den Speicher. Es lohnt sich daher, die Anlage von Anfang an so zu planen, dass ein Speicher und ein Energiemanagementsystem sinnvoll eingebunden werden können: ausreichend Platz im Verteiler, ein passender Wechselrichter, eine saubere Kommunikationsverbindung zwischen Wechselrichter, Speicher, Wallbox und Zähler.

    Sie haben bereits eine PV-Anlage

    Für Bestandsanlagen ist die Reform interessant, weil auch die Nachrüstung eines Speichers gefördert werden soll. Prüfen Sie, ob Ihr Wechselrichter einen Speicher unterstützt oder ob ein AC-gekoppelter Speicher die bessere Lösung ist. So sind Sie vorbereitet, wenn die Bedingungen veröffentlicht werden.

    Rechnungen und Unterlagen gut aufbewahren

    Da im neuen Modell nach Fertigstellung mit der Schlussrechnung eingereicht werden soll, werden vollständige Unterlagen noch wichtiger: Rechnung, Datenblätter, Inbetriebnahmeprotokoll und die Daten des Netzbetreibers. Wer auf die Übergangsregel setzen möchte, sollte beachten, dass sie derzeit nur ein Vorschlag ist und die genauen Bedingungen noch nicht veröffentlicht wurden.

    Unser Tipp

    Treffen Sie die Entscheidung für einen Speicher nicht allein wegen einer möglichen Förderung. Entscheidend ist, wie viel Solarstrom Sie am Abend und in der Nacht selbst nutzen können. Eine gute Planung mit realistischen Verbrauchsdaten zeigt, welche Speichergröße für Ihren Haushalt sinnvoll ist.

    So hilft ADA ELEKTRO

    Wir planen PV-Anlagen und Speicher im Raum Graz so, dass sie zu Ihrem Verbrauch passen und für ein Energiemanagement vorbereitet sind. Bei Bestandsanlagen prüfen wir, wie sich ein Speicher nachrüsten lässt. Sobald die neuen Förderbedingungen feststehen, sagen wir Ihnen, was davon auf Ihr Projekt zutrifft. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik und Batteriespeicher.

  • EAG-Förderung 2026: Was der letzte Fördercall bringt und wie Sie sich auf 2027 vorbereiten

    Der dritte EAG-Fördercall 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher ist am 8. Oktober um 17:00 Uhr gestartet und endet am 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr. Es ist der letzte Call in diesem Jahr. Wer jetzt nicht einreicht, wartet auf die Termine für 2027.

    Die Fördersätze 2026 auf einen Blick

    Der EAG-Investitionszuschuss ist ein einmaliger Zuschuss des Bundes. Er wird pro kWp Modulleistung und pro kWh Speicherkapazität berechnet:

    Kategorie Anlagengröße Fördersatz
    A bis 10 kWp 150 €/kWp
    B über 10 bis 20 kWp 140 €/kWp
    C über 20 bis 100 kWp max. 130 €/kWp (Bieterverfahren)
    D über 100 kWp max. 120 €/kWp (Bieterverfahren)
    Speicher mind. 0,5 kWh je kWp, bis 50 kWh 150 €/kWh

    Insgesamt ist die Förderung mit 30 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt, getrennt für PV-Anlage und Speicher. Für Module, Wechselrichter und Speicher aus europäischer Fertigung gibt es einen Zuschlag von jeweils 10 % auf den Fördersatz.

    Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag

    Ein Einfamilienhaus in Graz-Umgebung mit 8 kWp und einem 8-kWh-Speicher fällt in Kategorie A:

    • PV: 8 kWp × 150 € = 1.200 €
    • Speicher: 8 kWh × 150 € = 1.200 €
    • Zusammen: 2.400 €, sofern die 30-%-Grenze nicht greift

    Mit unserem PV-Schnellrechner sehen Sie, wie viel Eigenverbrauch und Ersparnis Ihre Anlage bringt.

    {{photo:pv-detail-1.jpg|Montage der Unterkonstruktion einer PV-Anlage|Wichtig: Vor dem Förderantrag darf die Anlage montiert, aber noch nicht in Betrieb genommen werden.}}

    Fünf Regeln, an denen Anträge scheitern

    1. Inbetriebnahme erst nach dem Antrag. Bestellen und montieren ist erlaubt, Strom erzeugen und einspeisen noch nicht.
    2. Zählpunkt vorab. Ein bestätigter Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber muss beim Antrag vorliegen. Planen Sie dafür genügend Vorlauf ein.
    3. Tempo zum Call-Start. In den Kategorien A und B entscheidet der Zeitpunkt der Ticketziehung. Danach bleiben 14 Tage, um den Antrag zu vervollständigen.
    4. Speicher nur mit neuer PV. Ein Speicher allein, etwa zur Nachrüstung, wird über den EAG-Zuschuss nicht gefördert.
    5. Frist nach der Zusage. Anlagen bis 100 kWp müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage in Betrieb gehen.

    So sind Sie für 2027 vorbereitet

    Termine und Fördersätze für 2027 sind noch nicht veröffentlicht. Wer im Winter plant, ist beim ersten Call im Frühjahr trotzdem vorne dabei:

    • Stromverbrauch der letzten zwölf Monate aus der Jahresabrechnung oder dem Smart-Meter-Portal holen
    • Dach prüfen lassen: Zustand, Statik, Ausrichtung, Verschattung
    • Angebot mit Festpreis einholen und die Anlagengröße fixieren
    • Netzzugang und Zählpunkt beantragen (übernehmen wir für Sie)
    • Gleich mitdenken: Speicher, Wallbox und spätere Wärmepumpe

    Beachten Sie auch die neuen Regeln des Stromgesetzes ab 2027. Was sich für neue PV-Anlagen ändert, lesen Sie in unserem Beitrag zum neuen Stromgesetz ElWG.

    Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 9. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen der EAG-Abwicklungsstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Neues Stromgesetz ElWG: Was sich ab 2027 für Photovoltaik-Anlagen ändert

    Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), auch „Günstiger-Strom-Gesetz“ genannt, hat der Nationalrat am 11. Dezember 2025 beschlossen. Die für PV-Anlagen wichtigsten Punkte greifen ab 1. Jänner 2027. Hier ist, was Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer wissen müssen.

    1. Spitzenkappung: maximal 70 % Einspeisung

    Bei neuen oder erweiterten PV-Anlagen dürfen Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen. Eine 10-kWp-Anlage speist dann höchstens 7 kW ins Netz ein. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

    Klingt nach Verlust, ist es meist nicht: Eine Anlage erreicht ihre volle Spitzenleistung nur an wenigen Stunden im Jahr. Laut Branchenangaben liegt der Ertragsverlust bei Hausanlagen in der Regel deutlich unter 1 %. Mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe wird der Strom über der Grenze ohnehin im Haus verbraucht. Ab 2028 ist zusätzlich eine dynamische Variante geplant, die sich am tatsächlichen Netzzustand orientiert.

    {{photo:pv-detail-2.jpg|Wechselrichter und Speicher im Technikraum|Mit Speicher und Energiemanagement wird Leistung über der Einspeisegrenze im Haus genutzt statt abgeregelt.}}

    2. Netzanschluss: bis 15 kW ohne Anschlussentgelt

    Für Einspeiseanlagen bis 15 kW fällt kein Netzanschlussentgelt an. Bei größeren Anlagen wird nur die Leistung über 15 kW verrechnet. Für typische Einfamilienhäuser mit 6 bis 12 kWp ist das eine gute Nachricht.

    3. Neues Entgelt für Einspeiser, mit Ausnahme

    Ab 2027 kommt ein Entgelt für die Einspeisung ins Netz. Die Höhe wird jährlich per Verordnung festgelegt. Einspeisungen aus Anlagen bis 20 kW sind davon ausgenommen. Betroffen sind also vor allem größere Gewerbe- und Landwirtschaftsanlagen.

    4. Speicher werden aufgewertet

    Stromspeicher sind für 20 Jahre von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten auf der Bezugsseite befreit. Für Hausspeicher hinter dem Zähler ändert das wenig. Die Richtung ist aber klar: Strom soll dort genutzt werden, wo er entsteht.

    Was das für Ihre Planung bedeutet

    • Eigenverbrauch zuerst: Die Anlage wird nach Ihrem Verbrauch geplant, nicht nach der maximalen Dachfläche.
    • Wechselrichter mit Einspeisebegrenzung: Die Begrenzung muss technisch sauber umgesetzt sein. Das stimmen wir bei der Anmeldung mit Energienetze Steiermark ab.
    • Verbraucher steuern: Wallbox, Warmwasser und Wärmepumpe laufen bevorzugt, wenn die Sonne scheint. Das geht mit KNX oder einem Energiemanager.
    • Erweiterung bedenken: Wer eine bestehende Anlage erweitert, fällt mit der Erweiterung unter die neuen Regeln.

    Viele Details regeln noch Verordnungen und die technischen Vorgaben der Netzbetreiber. Wir halten uns laufend auf dem Stand und berücksichtigen sie in jedem Angebot.

    Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand 2. Oktober 2026.