Elektroservice für Hausverwaltungen in Graz: Prüfungen, Befunde, Ansprechpartner

Wer ein Mehrparteienhaus betreut, trägt Verantwortung für viele Anlagen gleichzeitig: Allgemeinbeleuchtung im Stiegenhaus, Keller und Garage, Hauptverteiler, Gegensprechanlage, oft auch Lift, Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur. Ein strukturiertes Elektroservice für Hausverwaltungen sorgt dafür, dass Prüfungen nicht vergessen werden, Befunde griffbereit sind und bei Fragen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Hausverwaltungen in Graz und Umgebung achten sollten.

Warum Elektroservice für Hausverwaltungen mehr ist als Reparatur

Viele Liegenschaften werden erst dann elektrotechnisch betreut, wenn etwas ausfällt. Das ist teuer und unübersichtlich: Unterschiedliche Betriebe arbeiten im Haus, Pläne fehlen, Befunde liegen verstreut in Ordnern. Ein laufendes Elektroservice setzt früher an. Es verbindet drei Dinge:

  • Prüfungen: regelmäßige Kontrolle der Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik
  • Befunde und Dokumentation: nachvollziehbare Unterlagen für Eigentümer, Mieter und Behörden
  • Ansprechpartner: ein Betrieb, der die Liegenschaft kennt und Maßnahmen planbar umsetzt

Mietwohnungen: was die Elektrotechnikverordnung 2020 verlangt

Für Hausverwaltungen besonders relevant ist § 7 der Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020). Er betrifft die Vermietung von Wohnungen im Sinne des Mietrechtsgesetzes. Laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus gilt die Bestimmung für neu abgeschlossene Mietverträge, bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Bei der Vermietung ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992 entspricht.
  • Haben Steckdosenstromkreise keinen Zusatzschutz, ist mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den Leitungsschutzeinrichtungen in der Wohnung vorzusehen.
  • Fehlt eine geeignete Dokumentation, kann die Mieterin oder der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Anlage diesen Anforderungen entspricht.

Als jedenfalls ausreichend nennt das Ministerium eine schriftliche Dokumentation, etwa einen Prüfbefund nach dem Muster der Bundesinnung oder ein Prüfprotokoll gemäß TAEV. Dass eine fehlende Dokumentation praktische Folgen haben kann, zeigt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 4 Ob 83/19p aus dem Jahr 2019: Dort wurde bei fehlendem Nachweis eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage angenommen und eine Mietzinsminderung als berechtigt angesehen. Die Entscheidung bezog sich noch auf die Vorgängerverordnung. Für die rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Stelle.

Allgemeinbereiche und Haustechnik im Blick behalten

Neben den Wohnungen gibt es im Haus zahlreiche Anlagen, die der Liegenschaft gehören und regelmäßig angesehen werden sollten. Welche Prüfungen konkret nötig sind und in welchen Abständen, hängt von Art und Nutzung der Anlage ab. Typische Punkte sind:

Bereich Worauf wir achten
Hauptverteiler und Zählerplätze Zustand, Beschriftung, Schutzeinrichtungen, Reserve für Erweiterungen
Stiegenhaus, Keller, Garage Beleuchtung, Taster, Bewegungsmelder, Steckdosen in Allgemeinräumen
Außenanlagen Wegbeleuchtung, Steckdosen im Freien, Leitungen zu Müllplatz oder Garten
Kommunikation Gegensprechanlage, Klingel, Netzwerk für Kameras oder Zutritt
Erzeugung und Laden PV-Anlage, Speicher, Ladepunkte in der Tiefgarage

Für Geschäftslokale und Arbeitsstätten im Haus können zusätzliche Vorgaben gelten. Hier ist der jeweilige Betreiber gefordert, eine abgestimmte Betreuung erleichtert aber die Zusammenarbeit.

Befunde richtig ablegen und nutzen

Ein Befund ist nur so viel wert wie seine Auffindbarkeit. Bewährt hat sich eine einfache Struktur pro Liegenschaft:

  1. Anlagenverzeichnis: Welche Verteiler, Stromkreise und Anlagen gibt es, wo befinden sie sich?
  2. Befunde und Prüfprotokolle: nach Datum und Bereich geordnet, für jede Wohnung und für die Allgemeinteile
  3. Mängelliste mit Status: was festgestellt wurde, was bereits behoben ist, was geplant ist
  4. Pläne: aktuelle Verteiler- und Installationspläne, nach jeder Änderung nachgeführt

So lässt sich bei einem Mieterwechsel rasch klären, ob für die Wohnung ein aktueller Nachweis vorliegt oder vor der Neuvermietung geprüft werden sollte.

Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Betriebe

Für Hausverwaltungen ist Planbarkeit entscheidend. Ein Betrieb, der die Liegenschaft kennt, kann Prüftermine bündeln, Mieter rechtzeitig informieren und Sanierungen in sinnvolle Etappen teilen. Auch Modernisierungen lassen sich besser vorbereiten, etwa die Umstellung der Allgemeinbeleuchtung auf LED mit Bewegungsmeldern. Wie ein durchdachtes Lichtkonzept aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber Lichtplanung im Neubau und Umbau.

Wichtig für Ihre Planung: Ein laufendes Elektroservice ersetzt keinen Notdienst. Klären Sie daher für Ihre Liegenschaften, wer bei akuten Störungen außerhalb der Geschäftszeiten zuständig ist.

So unterstützt ADA ELEKTRO Hausverwaltungen

ADA ELEKTRO aus Haselsdorf-Tobelbad betreut Hausverwaltungen, Bauträger und Betriebe im Raum Graz. Wir prüfen Wohnungen und Allgemeinanlagen, erstellen nachvollziehbare Befunde, beheben festgestellte Mängel und dokumentieren jede Änderung. Für Bestandskunden bieten wir Serviceverträge mit geplanten Prüfterminen und einem fixen Ansprechpartner an. Mehr dazu finden Sie unter Leistungen für Firmen und Hausverwaltungen und unter Elektrobefund und Prüfungen.

Quellen

  1. BMWET: Marktu00fcberwachung und elektrische Sicherheit (u00a7 7 ETV 2020)
  2. Forum Verlag: ETV 2020 u00a7 7 Sicherheit der elektrischen Anlage in Mietwohnungen
  3. Forum Verlag: OGH 4 Ob 83/19p Mietzinsminderung bei fehlendem Elektrocheck

Über den Autor

Vladimir Runjo betreut bei ADA ELEKTRO den Bereich Smart Home und KNX-Gebäudeautomation: Planung, ETS-Programmierung, Visualisierung und die Einbindung von PV, Speicher und Wallbox.

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