PV-Eigenverbrauch statt Einspeisung: Solarstrom in Graz selbst nutzen
Eingespeister Solarstrom bringt meist weniger, als Netzstrom kostet. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie in Graz Ihren PV-Eigenverbrauch Schritt für Schritt erhöhen.
Ein Gewitter über dem Grazer Becken dauert oft nur wenige Minuten. Ein Blitzeinschlag in der Nähe kann in dieser Zeit aber Wechselrichter, Router, Heizungssteuerung und Fernseher gleichzeitig beschädigen. Blitz- und Überspannungsschutz in der Steiermark ist deshalb ein Thema für jedes Haus, auch wenn nicht jedes Gebäude einen Blitzableiter braucht. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen äußerem Blitzschutz und Überspannungsschutz, was die Vorschriften sagen und was für Hausbesitzer und Betriebe sinnvoll ist.
Im Alltag wird alles „Blitzschutz“ genannt. Technisch sind es zwei getrennte Aufgaben:
Ein Haus ohne Blitzableiter kann also trotzdem einen guten Überspannungsschutz haben. Umgekehrt braucht jedes Gebäude mit äußerem Blitzschutz auch einen passenden Überspannungsschutz, sonst gelangt ein Teil des Blitzstroms über die Leitungen ins Gebäude.
Das Steiermärkische Baugesetz regelt den Blitzschutz in § 75. Sinngemäß müssen Bauwerke mit Blitzschutzanlagen ausgestattet werden, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.
Eine feste Liste, ab welcher Hausgröße ein Blitzableiter vorgeschrieben ist, enthält das Gesetz nicht. Ob eine Anlage nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdung. In der Praxis wird das häufig im Bauverfahren über eine Risikobewertung beurteilt, etwa bei exponierter Lage auf einer Anhöhe, bei großen Gebäuden oder bei Nutzungen mit vielen Menschen. Für Betriebsanlagen und Arbeitsstätten können zusätzlich gewerbe- und arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschriften gelten, die auch regelmäßige Prüfungen vorsehen.
Ob für Ihr konkretes Gebäude eine Pflicht besteht, klärt die Baubehörde Ihrer Gemeinde oder, bei Betrieben, die zuständige Gewerbebehörde. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsauskunft.
Für den Überspannungsschutz ist in Österreich die Errichtungsnorm OVE E 8101 maßgeblich, die seit Oktober 2025 in einer neuen Ausgabe vorliegt. Sie sieht für neue elektrische Anlagen, auch in Wohngebäuden, den Einsatz von Überspannungsschutz vor. Welche Schutzgeräte im Einzelfall nötig sind, hängt von der Anlage ab und wird bei der Planung festgelegt.
Üblich ist ein gestuftes Konzept:
| Stufe | Aufgabe | Typischer Ort |
|---|---|---|
| Typ 1 (Blitzstromableiter) | leitet hohe Blitzströme ab, nötig vor allem bei äußerem Blitzschutz | Hausanschluss, Hauptverteiler |
| Typ 2 | begrenzt Überspannungen aus Fernschlägen und Schaltvorgängen | Haupt- und Unterverteiler |
| Typ 3 (Feinschutz) | schützt empfindliche Geräte direkt vor Ort | nahe am Gerät, z. B. Steckdose oder Kabelkanal |
Kombiableiter vereinen mehrere Stufen in einem Gerät und sparen Platz im Verteiler. Wichtig ist, dass die Stufen aufeinander abgestimmt sind und die Leitungen kurz und sauber geführt werden.
Auch wo kein äußerer Blitzschutz vorgeschrieben ist, lohnt sich ein Blick auf die Geräte, die im Haus wirklich teuer oder wichtig sind:
Bei Altbauten fehlt Überspannungsschutz häufig ganz. Er lässt sich meist im bestehenden Verteiler nachrüsten, sofern Platz vorhanden ist und die Erdung passt. Ist der Verteiler voll oder veraltet, ist das ein guter Anlass für eine Erneuerung mit Reserve.
Jeder Überspannungsschutz ist nur so gut wie die Erdung, an die er angeschlossen ist. Alle Leitungen, die ins Haus kommen, also Strom, Wasser, Daten und Antenne, sollten am Potentialausgleich zusammengeführt werden. Bei Neubauten in der Steiermark wird die Erdung meist schon mit dem Fundament geplant. Später nachzubessern ist aufwendiger.
Überspannungsschutzgeräte können nach einem starken Ereignis verbraucht sein. Viele Geräte zeigen das über ein Sichtfenster an. Ein Blick in den Verteiler nach einem schweren Gewitter ist daher sinnvoll. Bestehende Blitzschutzanlagen sollten regelmäßig geprüft werden, bei Betrieben gibt es dafür eigene Vorgaben. Wer eine Liegenschaft verwaltet, kann die Prüfungen gemeinsam mit den übrigen Elektroprüfungen planen, wie im Ratgeber Elektroservice für Hausverwaltungen in Graz beschrieben.
ADA ELEKTRO plant und installiert Überspannungsschutz für Einfamilienhäuser, Wohnanlagen und Betriebe im Raum Graz. Wir prüfen Ihren Verteiler, die Erdung und die Anbindung von PV, Netzwerk und Smart Home und schlagen ein abgestimmtes Schutzkonzept vor. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Blitz- und Überspannungsschutz.
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