Neues Stromgesetz ElWG: Was sich ab 2027 für Photovoltaik-Anlagen ändert

Wechselrichter und Batteriespeicher im Technikraum

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), auch „Günstiger-Strom-Gesetz“ genannt, hat der Nationalrat am 11. Dezember 2025 beschlossen. Die für PV-Anlagen wichtigsten Punkte greifen ab 1. Jänner 2027. Hier ist, was Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer wissen müssen.

1. Spitzenkappung: maximal 70 % Einspeisung

Bei neuen oder erweiterten PV-Anlagen dürfen Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen. Eine 10-kWp-Anlage speist dann höchstens 7 kW ins Netz ein. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

Klingt nach Verlust, ist es meist nicht: Eine Anlage erreicht ihre volle Spitzenleistung nur an wenigen Stunden im Jahr. Laut Branchenangaben liegt der Ertragsverlust bei Hausanlagen in der Regel deutlich unter 1 %. Mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe wird der Strom über der Grenze ohnehin im Haus verbraucht. Ab 2028 ist zusätzlich eine dynamische Variante geplant, die sich am tatsächlichen Netzzustand orientiert.

Wechselrichter und Speicher im Technikraum
Mit Speicher und Energiemanagement wird Leistung über der Einspeisegrenze im Haus genutzt statt abgeregelt.

2. Netzanschluss: bis 15 kW ohne Anschlussentgelt

Für Einspeiseanlagen bis 15 kW fällt kein Netzanschlussentgelt an. Bei größeren Anlagen wird nur die Leistung über 15 kW verrechnet. Für typische Einfamilienhäuser mit 6 bis 12 kWp ist das eine gute Nachricht.

3. Neues Entgelt für Einspeiser, mit Ausnahme

Ab 2027 kommt ein Entgelt für die Einspeisung ins Netz. Die Höhe wird jährlich per Verordnung festgelegt. Einspeisungen aus Anlagen bis 20 kW sind davon ausgenommen. Betroffen sind also vor allem größere Gewerbe- und Landwirtschaftsanlagen.

4. Speicher werden aufgewertet

Stromspeicher sind für 20 Jahre von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten auf der Bezugsseite befreit. Für Hausspeicher hinter dem Zähler ändert das wenig. Die Richtung ist aber klar: Strom soll dort genutzt werden, wo er entsteht.

Was das für Ihre Planung bedeutet

  • Eigenverbrauch zuerst: Die Anlage wird nach Ihrem Verbrauch geplant, nicht nach der maximalen Dachfläche.
  • Wechselrichter mit Einspeisebegrenzung: Die Begrenzung muss technisch sauber umgesetzt sein. Das stimmen wir bei der Anmeldung mit Energienetze Steiermark ab.
  • Verbraucher steuern: Wallbox, Warmwasser und Wärmepumpe laufen bevorzugt, wenn die Sonne scheint. Das geht mit KNX oder einem Energiemanager.
  • Erweiterung bedenken: Wer eine bestehende Anlage erweitert, fällt mit der Erweiterung unter die neuen Regeln.

Viele Details regeln noch Verordnungen und die technischen Vorgaben der Netzbetreiber. Wir halten uns laufend auf dem Stand und berücksichtigen sie in jedem Angebot.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand 2. Oktober 2026.

Quellen

  1. FEEI: Gu00fcnstiger-Strom-Gesetz u2013 die wichtigsten Neuerungen im u00dcberblick
  2. BMWET: ElWG-Infos u2013 Spitzenkappung
  3. VERBUND: Marktregeln fu00fcr Photovoltaik 2026

Über den Autor

Vladimir Runjo betreut bei ADA ELEKTRO den Bereich Smart Home und KNX-Gebäudeautomation: Planung, ETS-Programmierung, Visualisierung und die Einbindung von PV, Speicher und Wallbox.

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